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   OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 5 ME 36/15   

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https://dejure.org/2015,6832
OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 5 ME 36/15 (https://dejure.org/2015,6832)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.04.2015 - 5 ME 36/15 (https://dejure.org/2015,6832)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. April 2015 - 5 ME 36/15 (https://dejure.org/2015,6832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 Abs 3 Nr 2 BeamtStG; § 19 Abs 3 BG ND; § 20 Abs 3 BG ND; § 8 LbV ND; § 44 LbV ND
    Auswahlentscheidung; Beamter auf Probe; Beförderung; Beförderungsreife; Bestenauslese; vergleichbare Beurteilung; Beurteilungsrichtlinien; Beurteilungszeitraum; Bewährung; Probezeitbeurteilung; Regelbeurteilung; Zweck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.01.2009 - 2 A 10.07

    Verkürzung der Probezeit; Probezeitbeurteilung; Laufbahnprüfung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 5 ME 36/15
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur mangelnden Vergleichbarkeit von Probebeurteilungen und Regelbeurteilungen in seinem Urteil vom 22. Januar 2009 (- BVerwG 2 A 10.07 -, juris Rnrn.

    Dem steht nicht entgegen, dass - anders als nach den vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. Januar 2009 (a. a. O.) zugrunde gelegten Vorschriften - heute Beamten auf Probe gleichzeitig mit der Begründung des Beamtenverhältnisses auf Probe ein statusrechtliches Amt verliehen wird und die frühere Konstruktion des Beamten "zur Anstellung - z. A. -" aufgegeben worden ist.

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 5 ME 36/15
    Diese ist jedoch Voraussetzung eines Leistungsvergleichs (Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 34.04 - BVerwGE 124, 356 )....".
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 5 ME 36/15
    Einschränkungen dieses Grundsatzes sind nur hinzunehmen, soweit sie auf zwingenden Gründen beruhen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.9.2012 - BVerwG 2 A 2.10 -, juris Rnrn.
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10

    Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 5 ME 36/15
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - 6 B 232/15

    Auf Regel- und Probezeitbeurteilungen gestützter Leistungsvergleich in einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 5 ME 36/15
    Diese Ausführungen zu der Bundeslaufbahnverordnung in der bis zum 13. Februar 2009 geltenden Fassung sind auf die hier maßgeblichen, vergleichbaren Regelungen in § 19 NBG, § 8 NLVO einerseits und in § 44 NLVO andererseits übertragbar (vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 24.3.2015 - 6 B 232/15 -, juris Rnrn. 8 ff. zu entsprechenden nordrhein-westfälischen Regelungen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2022 - 2 A 10477/22

    Zweckrichtungen von Anlass- und Regelbeurteilungen sowie Probezeitbeurteilungen;

    4 1. In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass für Zwecke der Personalauswahl erstellte Anlass- bzw. Regelbeurteilungen einerseits und Probezeitbeurteilungen andererseits unterschiedliche Zweckrichtungen verfolgen und in einem Beförderungsverfahren aufgrund unterschiedlicher Beurteilungsmaßstäbe nicht miteinander vergleichbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 -, juris Rn. 27 m.w.N.; NdsOVG, Beschluss vom 9. April 2015 - 5 ME 36/15 -, juris Rn. 10, zu Regel- und Probezeitbeurteilungen).

    c) Der Beklagte kann auch nichts aus der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. April 2015 (5 ME 36/15, juris) für sich herleiten.

    Aus diesem Umstand ergebe sich aber gerade keine Homogenität beider Beurteilungen, da weder die Beurteilungsrichtlinie noch die verwendeten Vordrucke die unterschiedlichen Zielsetzungen von Probezeit- und Regelbeurteilung beseitigen könnten (NdsOVG, Beschluss vom 9. April 2015 - 5 ME 36/15 -, juris Rn. 17; ebenso NdsOVG, Beschluss vom 22. Mai 2020 - 5 ME 76/20 -, juris Rn. 46 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23

    Aufbewahrung; Beurteilungsbeitrag; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endphase;

    Probezeitbeurteilungen und dienstliche Beurteilungen von Lebenszeitbeamten sind deshalb nicht miteinander vergleichbar, weil sie unterschiedliche Zielsetzungen haben (BVerwG, Urteil vom 22.1.2009 - BVerwG 2 A 10.07 -, juris Rn. 17 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 9.4.2015 - 5 ME 36/15 -, juris Rn. 10 ff.; Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 39).
  • VG Hannover, 15.01.2020 - 2 B 5508/19

    Polizeidienst Niedersachsen; unzulässige Vollbeurteilung für Probebeamten

    Angesichts der unterschiedlichen Zweckrichtung sind Probe- und Regelbeurteilung nicht vergleichbar (so BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 2 A 10/07 -, Rn. 17 ff. zur BLV; Nds. OVG, Beschluss vom 9. April 2015 - 5 ME 36/15 -, Rn. 10 ff., ausführlich zum niedersächsischen Landesrecht).

    Weder die Beurteilungsrichtlinien, noch die verwendeten Vordrucke können die sich aus § 19 NBG und §§ 8, 44 NLVO ergebenden unterschiedlichen Zielsetzungen der Beurteilungen beseitigen (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschluss vom 9. April 2015, a.a.O., Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2023 - 5 ME 72/23

    Absenkung; Beförderungsreife; Eignungsmangel; Einzelberwertungen; Gesamturteil;

    Probezeitbeurteilungen und Lebenszeitbeurteilungen sind indes aufgrund ihrer unterschiedlichen Zielsetzung nicht miteinander vergleichbar ( BVerwG, Urteil vom 22.1.2009 - BVerwG 2 A 10.07 -, juris Rn. 17 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 9.4.2015 - 5 ME 36/15 -, juris Rn. 10 ff.).
  • VG Freiburg, 04.10.2021 - 3 K 1107/21

    Berücksichtigung von Mutterschutz und Elternzeit im Rahmen einer Beförderung

    Probezeitbeurteilung und Regelbeurteilung sind daher nicht miteinander vergleichbar (siehe BVerwG, Urteil vom 07.05.2019 - 2 A 15.17 -, juris Rn. 69; BVerwG, Urteil vom 22.01.2009 - 2 A 10.07 -, juris Rn. 17 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.04.2015 - 5 ME 36/15 -, juris Rn. 10; Thomsen, in: BeckOK BeamtenR Bund, 22. Ed. 01.04.2020, BBG § 11 Rn. 9.1).
  • OVG Niedersachsen, 22.05.2020 - 5 ME 76/20

    Probezeit; Vorbeurteilung

    Der Zweck einer "Probezeitbeurteilung" besteht darin, festzustellen, ob sich der Beamte während der Probezeit bewährt hat; die Feststellung der Bewährung enthält die Prognose, der Beamte auf Probe werde nach der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit den Laufbahnanforderungen voraussichtlich gerecht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.1.2009 - BVerwG 2 A 10.07 -, juris Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 9.4.2015 - 5 ME 36/15 -, juris Rn. 11 ff.; Beschluss vom 27.11.2019 - 5 ME 158/19 -).
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